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Rezension zu ,,‚… dass er treu und gewissenhaft übertragen werde.‘ Zum Dolmetschen im Strafverfahren“

von Christian Kranjčić. Tübingen, Mohr Siebeck Verlag 2010.

 

Emilia Lindroos

19. Juli 2011

urn:nbn:de:hbz:38-75189

 


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Der enge Zusammenhang zwischen Recht und Sprache ist in den letzten Jahrzehnten immer stärker in den Vordergrund gerückt. Die Globalisierung sowie vor allem die Erweiterung der Europäischen Union bewirken, dass im Zusammenhang mit rechtlichen Angelegenheiten immer öfter Sprachbarrieren überwunden werden müssen. Auch das Strafrecht, das ein traditionell national dominierter Rechtsbereich ist, steht heute vor globalen Herausforderungen. Die Verfolgung und Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität und die zunehmende justizielle Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten in Strafsachen setzen eine verstärkte Einbeziehung von Dolmetschern und Übersetzern voraus. Im Zuge dieser sog. `Internationalisierung` und `Europäisierung` des Strafrechts entsteht das Bedürfnis zur spezialisierten Spracharbeit und der Bedarf an qualifizierten Dolmetschern und Übersetzern steigt laufend.

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Auf der Konferenz Aspects of Legal Interpreting and Translation, die anlässlich der Gründung des europäischen Verbandes der Gerichtsdolmetscher und Übersetzer EULITA (European Legal Interpreters and Translators Association) Ende November 2009 in Antwerpen stattfand, wurde unter anderem dieses Problemfeld besprochen. Die Notwendigkeit der Qualitätssicherung sowie der Professionalisierung der Dolmetscher und Übersetzer war unter anderem Thema in dem Eröffnungsbeitrag des damaligen EU-Kommissars für Mehrsprachigkeit Leonard Orban. 1 Als erste Massnahme bezüglich der Verteidigungsrechte in Strafverfahren haben die Justizminister der EU-Staaten am 7. Oktober 2010 einen Richtlinienvorschlag über die Rechte auf Dolmetschleistungen und auf Übersetzungen in Strafverfahren angenommen 2 dem das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit schon am 16. Juni 2010 zugestimmt hat. 3 Gemäss Artikel 2 und 3 dieser Richtlinie 4 soll jeder Betroffene das Recht auf Dolmetschleistungen und auf Übersetzung maßgeblicher Unterlagen haben, die für die Gewährung eines fairen Verfahrens erforderlich sind. Eine Selbstverständlichkeit ist es aber nicht. In den Mitgliedsstaaten berichten Gerichte und Polizeibehörden über große Schwierigkeiten, geeignete und qualifizierte Übersetzer und Dolmetscher zu finden. 5 In der Praxis werden insbesondere im Ermittlungsverfahren leider immer wieder Laien mit einigermassen guten Fremdsprachenkenntnissen als Dolmetscher eingesetzt. Dies ist ein riskantes Unterfangen, das die Rechtssicherheit massiv beeinträchtigen kann. Fest steht, dass zur Verbesserung der aktuellen unbefriedigenden Situation in den Mitgliedsstaaten dringend konkrete Massnahmen erforderlich sind.

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Das Scheitern der mehrsprachigen Rechtskommunikation im Strafprozess kann schwerwiegende Folgen haben: Unschuldige können verurteilt werden und Schuldige straffrei davon kommen. Die Aufgabe des Dolmetschers im Strafverfahren ist nicht zu unterschätzen, jedoch fand seine verantwortungsvolle Rolle in der rechtswissenschaftlichen Literatur bislang kaum Berücksichtigung. 6 Diese Lücke versucht Christian Kranjčić mit seiner 2009 an der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg eingereichten Dissertation zu schließen. Das aktuelle Thema Dolmetschen im Strafverfahren stellt einen Spezialfall des Dolmetschens dar, dem er mit z.T. linguistischen Argumenten nachspürt. Ziel der Arbeit ist es herauszufinden, wie und für wen im Strafverfahren gedolmetscht werden soll. Die Vorgehensweise sowie die Gliederung der Arbeit sind sinnvoll: Der erste Teil (§ 1) der interdisziplinären Arbeit enthält die Einführung zum Thema. Der zweite Teil (§ 2), der knapp ein Viertel der Untersuchung ausmacht, enthält einen Überblick aus juristischer Sicht. In diesem Abschnitt wird der gesetzliche Rahmen vorgestellt, in dem die Dolmetscher ihre Tätigkeit entfalten. Der dritte Teil (§ 3) behandelt das Dolmetschen aus übersetzungswissenschaftlicher Sicht, dem der vierte Teil (§ 4) mit den Untersuchungsergebnissen und Vorschlägen praktischer Umsetzung folgt.

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In seiner Einführung (§ 1) unterstreicht Kranjčić die praktische Relevanz der Dolmetscherproblematik, die bei den Juristen von der Auffasung begleitet ist, dass der Dolmetscher eine ´Übersetzungsmaschine´ sei, deren Übersetzungen wie Originalaussagen aufzufassen seien. Im Allgemeinen sind kommunikationsbezogene Probleme im Strafprozess in der Rechtswissenschaft bislang ´ausgeblendet´ worden, trotz der schwerwiegenden Verantwortung des Dolmetschers. Schon zu Beginn der Arbeit stellt Kranjčić fest, dass auf diesem Gebiet ´die übersetzungs- und dometschwissenschaftliche Forschung der letzten Jahrzehnte [...] jedoch einiges geleistet´ hat, nur ´an der Rechtswissenschaft sind jedoch diese Erkenntnisse weitgehend unbemerkt vorbei gegangen´ (Einführung, S. 4). Obwohl der Dolmetscher in der Gerichtsverhandlung auf treue Übertragung vereidigt ist und seine Leistung vom Gericht kontrolliert werden soll, sind die Mängel in der Leistung des Dolmetschers aufgrund der Sprachbarriere kaum erkennbar. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass es in Deutschland nur wenige Vorschriften zur Dolmetscherbeiziehung gibt und sich darunter nur eine gesetzliche Vorschrift befindet, die die Art und Weise d. h. das ´wie´ des Dolmetschens betrifft: Gemäss § 189 Abs. 1 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist der Dolmetscher darauf zu vereidigen, ´dass er treu und gewissenhaft übertragen werde´, worauf der Titel des Werkes schon verweist. Von diesen Vorüberlegungen ausgehend zielt Kranjčić in seiner Untersuchung darauf, mit Hilfe der bisherigen übersetzungswissenschaftlichen Erkenntnisse herauszufinden, wie im Strafverfahren zu dolmetschen ist. Damit eng verbunden ist unausweichlich die Frage, ob eine von der grossen Mehrzahl der Strafrechtswissenschaftler und Strafrechtspraktiker vertretene Meinung, dass die wörtliche Übersetzung vorzuziehen sei, auch in diesem spezifischen Kontext zutrifft.

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Der Schwerpunkt des zweiten Teils (§ 2) liegt auf der juristischen Argumentation. Zunächst wird in anschaulicher Weise ein Überblick über die relevanten Rechtsvorschriften gegeben, wobei neben der deutschen Gesetzgebung (das Gerichtsverfassungsgesetz, die Strafprozessordnung, das Grundgesetz) auch internationale und europäische Legislation (u. a. die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Grundrechtscharta der Europäischen Union und das NATO-Truppenstatut) Berücksichtigung findet. Gegenstand dieser Untersuchung ist das gesamte Strafverfahren, doch an dieser Stelle folgt die Zweiteilung in das gerichtliche Verfahren und das Ermittlungsverfahren, die in der Arbeit getrennt unter die Lupe genommen werden. Im Gerichtsverfahren lässt sich die Beiziehung eines Dolmetschers aus § 184 Abs. 1 GVG herleiten, der besagt, dass die Gerichtssprache deutsch ist. Dabei steht die Auswahl des Dolmetschers dem Gericht zu; es kann grundsätzlich jede fachlich und persönlich geeignete Person herangezogen werden. Bezüglich des Ermittlungsverfahrens von enormer Wichtigkeit ist die gleich zu Beginn erwähnte Tatsache, dass im deutschen Recht für das Ermittlungsverfahren eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zum Dolmetschen fehlt. Darüber hinaus bestätigt Kranjčić, dass das Dolmetschen im Ermittlungsverfahren in der Rechtsprechung sowie in der rechtswissenschaftlichen Literatur kaum thematisiert wird. Demzufolge wird die Beiziehung eines Dolmetschers aus der Pflicht zur Wahrheitserforschung und aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör abgeleitet.

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Interessant vor allem für Dolmetscher und Übersetzer sind in diesem Teil der Arbeit die Erläuterungen dazu, wie im Strafprozess aus rechtswissenschaftlicher Sicht zu dolmetschen ist. Bezüglich der Art und Weise des Dolmetschens beinhaltet § 189 GVG den einzigen Hinweis: der Dolmetscher leiste seinen Eid darauf, ´dass er treu und gewissenhaft übertragen werde´. Die sich auf die Übersetzung und auf die Arbeitsweise des Dolmetschers beziehenden Adjektive ´treu´ und ´gewissenhaft´ lassen noch viel Raum für Interpretation, und bezüglich der Bedeutung dieser Eidesformel sind im Gesetz sowie in der einschlägigen Literatur keine weiteren Erklärungen zu finden. Nach bisheriger Auffassung dient der Dolmetschereinsatz im gerichtlichen Verfahren einerseits der Aufklärung des Sachverhaltes und andererseits der effektiven Verteidigung des Beschuldigten. Was das Dolmetschen im Ermittlungsverfahren anlangt, schweigen Rechtsprechung und Lehre erneut. Hinsichtlich des Ermittungsverfahrens verweist Kranjčić auf Feldstudien, die gezeigt haben, dass der Dolmetscher aus polizeilicher Sicht tatsächlich als Ermittlungshelfer dienen kann. Allerdings blieb eine solche Aufgabenstellung des Dolmetschers in der Gesetzgebung fast unberücksichtigt.

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Auf Basis dieser Überlegungen werden bisherige juristische Meinungen zum Umfang und zur Art des Dolmetschens vorgetragen, die starke Differenzen zwischen den Auffassungen von Juristen und mit der Übersetzungswissenschaft vertrauten Dolmetschern zum Vorschein kommen lassen. Der Dolmetscher wird unter anderem als eine im Idealfall möglichst unsichtbare Übersetzungsmaschine (nach HOFMANN, S. 51) sowie als ein ´bloßer mechanischer Übersetzer´ (nach ARTKÄMPER, S. 52) gesehen, der die jeweilige Botschaft fast ohne mitzudenken und wörtlich zu übertragen hat. Zum Glück werden auch einige Autoren des neueren Schrifttums (u. a. ELLSCHEID, BALAEI, LANKISCH, S. 53–56) erwähnt, die beispielsweise die mit dem Dolmetschen zusammenhängenden, komplexen kulturellen Aspekte mit berücksichtigen. Ausgehend von der Annahme, dass die wörtliche Übersetzung einen höheren Grad der Wahrheitsfindung garantiert, wird jedoch in der juristischen Literatur und Praxis diese Sichtweise favorisiert. Vom übersetzungswissenschaftlichen Standpunkt ist sofort zu erkennen, dass die Beschreibung der Dolmetschtätigkeit als blosse wörtliche Übertragung einer Botschaft eine Simplifizierung ist, die der Komplexität der Tätigkeit in einer institutionalisierten Kommunikationssituation kaum gerecht werden kann. Dies stellt gleichzeitig ein zentrales besorgniserregendes Element dar, das das ungenügende Verständnis vom Berufsbild des Dolmetschers beleuchtet und als ein Zeichen für die fehlende Anerkennung dieser Tätigkeit seitens der Behörden aufgefasst werden kann. 7

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Im dritten, deutlich umfangreicheren Teil der Arbeit (§ 3) betritt der Autor juristisches Neuland: er wagt den mutigen Schritt in das faszinierende Gebiet der Sprach- und Übersetzungswissenschaft. Für diese rechtswissenschaftliche Untersuchung stellt der insbesondere an Juristen gerichtete, sprachwissenschaftlich fundierte Teil eine grosse Herausforderung dar. Hier befasst sich Kranjčić mit dem Dolmetschen aus übersetzungswissenschaftlicher Sicht, wobei sein Ziel die Beschreibung der ´Grundlagen des Dolmetschens´ ist (S. 57). Sofort zu Beginn des Abschnittes erfolgt die Erläuterung zentraler Termini: Er verwendet den Begriff Translation als Oberbegriff für die Vorgänge des Übersetzens und Dolmetschens, und entsprechend den Begriff Translationswissenschaft als Bezeichnung für die sich mit Translation beschäftigende Wissenschaftsdisziplin. Um den Translationsvorgang vor allem den juristischen Lesern genauer zu beschreiben, wird die Translation als eine kommunikative Tätigkeit im kulturellen Rahmen eingebettet, wobei auch veranschaulichende Beispiele vorgetragen werden (insb. S. 77‒80). Desweiteren wird ein grober Überblick über die zahlreichen Übersetzungstheorien oder Translationtheorien, wie Kranjčić sie nennt, gegeben. Durch eine nähere Betrachtung des übersetzungswissenschaftlich relevanten Begriffs Äquivalenz gelangt der Autor dann zu dem interessanten Bereich der Texttypologie. Er schenkt den Texttypen zu Recht Aufmerksamkeit, denn – wie an dieser Stelle festgestellt wird ‒ die Einordnung der im Strafverfahren auftretenden Texte in Texttypen ist noch nicht diskutiert worden. Anschliessend wird das Augenmerk auf die funktionalen Ansätze gerichtet, die den Translator selbst sowie den Zweck des Translationsvorhabens in den Mittelpunkt stellen (die Skopostheorie von REISS/VERMEER, Theorie des translatorischen Handelns von HOLZ-MÄNTTÄRI): Jeder Text hat eine kommunikative Funktion, und der Translationszweck kann Einfluss auf das Translat haben d. h. abhängig von der kommunikativen Funktion können aus demselben Ausgangstext verschiedene Translate formuliert werden.

Schliesslich stellt Kranjčić fest, dass wörtliche Übertragung in der Translationswissenschaft allgemein als nicht möglich bzw. als sinnlos abgelehnt wird.

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Erst ganz am Ende des dritten Teils erfolgt der Übergang vom Allgemeinen zum Besonderen: die vom rechtslinguistischen Standpunkt erwartete Annäherung an das Spezialgebiet der Translation von Rechtstexten. Nur in cirka zehn Seiten (S. 139–149) versucht Kranjčić, dem Leser die wesentlichen Informationen über die Problematik der Translation von Rechtstexten zu vermitteln. Kranjčić konstatiert zwar zu Recht, dass der Dolmetscher im Strafverfahren mit spezifischen Fachtermini konfrontiert wird, thematisiert aber die Fachsprache des Rechts oder die Rechtsterminologie nicht näher, obwohl das ´wie´ des Dolmetschens nicht von dessen Objekt zu trennen ist. Die Darstellung beschränkt sich auf die kurze Erläuterung einiger Besonderheiten, die unter den Schlagworten Verhältnis Text zum Rechtssystem und Auseinanderfallen von Sprachraum und Rechtsraum behandelt werden.

Zusammenfassend wird von Kranjčić festgestellt, dass für die Translation eines Rechtstextes grundsätzlich die Regeln der allgemeinen Translation gelten und dass der für das Translat gesetzte Skopos bei der Übertragung der Botschaft entscheidend ist. Im Vergleich zu den allgemeinen übersetzungswissenschaftlichen Ausführungen bleiben die Informationen zum komplexen Fachgebiet des juristischen Übersetzens und Dolmetschens sehr knapp; an dieser Stelle wäre eine Auseinandersetzung mit der Rechtssprache und der Fachterminologie auf dem Gebiet des Strafrechts sowie mit der erforderlichen fachkommunikative Sprachkompetenz wünschenswert gewesen. Bei den nachfolgenden Überlegungen zu den Besonderheiten des Dolmetschens werden zunächst allgemeine Gedanken zum Dolmetschen als Tätigkeit und danach Überlegungen zum Dolmetschen im Strafverfahren vorgeführt. In den wenigen übersetzungswissenschaftlichen Arbeiten, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, sind zwei Besonderheiten hervorgehoben worden: die mit dem Gebrauch fachspezifischer Termini zusammenhängende Verständlichkeit der Übertragung sowie die Mitwirkung des Dolmetschers bei der Wahrheitsermittlung. Diese praxisrelevanten Aspekte stellen im Strafverfahren eine Kernproblematik dar, die ebenfalls eine größere Berücksichtigung verdient hätte.

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Der vierte Teil (§ 4) enthält die durchaus interessanten Schlussfolgerungen der Untersuchung. Auf den funktionalen Ansätzen basierend wird hier der Frage nachgegangen, welcher Skopos beim Dolmetschen im Strafverfahren zugrunde zu legen ist. Aus juristischer Sicht soll das Dolmetschen die Verständigung der Beteiligten ermöglichen, wobei sie grundsätzlich zwei Interessen dient: der Wahrheitserforschung und der Verteidigung des Beschuldigten. Da mit einem Translat beide Ziele nicht gleichzeitig erreicht werden können, wird geklärt, welches Interesse der Dolmetscher bevorzugt berücksichtigen soll. Durch eine Interessenabwägung der Beteiligten gelangt Kranjčić zu dem Schluss, dass beim Dolmetschen im Strafverfahren unterschieden werden muss: Handelt es sich um die Beteiligung eines Zeugen, so ist das Wahrheitserforschungsinteresse vorrangig. Geht es dagegen um die Kommunikation mit dem Beschuldigten, soll der Dolmetscher sich an dessen Verteidigungsinteresse orientieren. Insgesamt wäre im Strafverfahren die Technik des Konsekutivdolmetschens geboten; dadurch wären vor allem die Erfordernisse der effektiven Verteidigung berücksichtigt. Wie nicht anders zu erwarten war, hebt Kranjčić am Ende vor, dass der Einsatz von qualifizierten und professionellen Dolmetschern im Strafverfahren unabdingbar ist. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein einziger Dolmetscher nicht alle Interessen wahren kann, empfiehlt Kranjčić zur Lösung des Problems den Einsatz von zwei Dolmetschern: Dabei würde der Erst-Dolmetscher die Verteidigungsrechte des Beschuldigten sichern und durch den Zweit-Dolmetscher wäre das Wahrheitsforschungsinteresse gewahrt. Als weitere Möglichkeiten zur Kontrolle der Dolmetscherleistung nennt er den Gebrauch von Wortlautprotokollen, optisch-akustischen Aufzeichnungen und gerichtlicher Kontrolle. Es ist zu befürchten, dass der überaus sinnvolle Vorschlag vom Einsatz mehrerer Dolmetscher an der Kostenfrage scheitern wird, aber hoffentlich regen diese Gedanken zu einer ausführlicheren Diskussion zwischen Juristen und Dolmetschern an.

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Bei der hier zu rezensierenden Dissertation handelt es sich nicht um eine eigentlich rechtslinguistische Studie 8, obwohl sie im Zwischenbereich zwischen Rechtswissenschaft und Übersetzungswissenschaft angesiedelt ist. Es ist nämlich nicht die Rechtssprache, ihre Eigenschaften und ihre Anwendung, die hier im Mittelpunkt stehen, sondern der Fokus liegt auf dem äusseren Rahmen für die Tätigkeit des Dometschers im Strafverfahren. In der Untersuchung werden zwar die umfassenden Themenbereiche der Rechtswissenschaft und der Übersetzungswissenschaft nacheinander beachtenswert behandelt, aber die Synthese ihrer Erkenntnisse zur Beantwortung des ´wie´ des Dolmetschens lässt noch wichtige Aspekte bezüglich der Schnittstellen zwischen Sprache und Recht unberührt. Dazu haben vor allem zwei Aspekte beigetragen. Als erstes das ambitionierte Bemühen, das gesamte Strafverfahren in einer Arbeit zu behandeln, und als zweites der abrisshafte Inhalt des übersetzungswissenschaftlichen Teils. Trotz der Tatsache, dass die gründliche Einarbeitung in ein fremdes Fachgebiet mit einer unüberschaubaren Menge an Literatur als sehr verdienstvoll anzusehen ist, und dass die ausführliche Einführung in die Grundlagen der Übersetzungswissenschaft für Juristen neue Informationen vermitteln mag, war aus übersetzungswisseschaftlicher Sicht zur Evaluierung des Dolmetschens in diesem fachspezifischen Kontext insbesondere bei § 3 eine tiefere Behandlung und Verwertung der Beiträge, die die interdisziplinäre Fachdiskussion zur Übersetzung bzw. zum Dolmetschen von Rechtstexten betreffen, zu erwarten.

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Summa summarum lässt sich jedoch sagen, dass diese höchst aktuelle und in ihrer Zielsetzung ehrgeizige Arbeit einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion über das Themengebiet leistet. Als Einführung in die rechtlichen Grundlagen im Strafverfahren sowie in die Prinzipien des Dolmetschens ist dieses Buch von grossem Nutzen. Zudem ist zu erwarten, dass der übersetzungswissenschaftliche Teil trotz aller Kritik auch Positives bewirkt: Bei juristischen Lesern vermag die Klarstellung des Translationsvorgangs viele Vorurteile auszuräumen und den Blick über die übliche juristische Sichtweise hinaus zu öffnen. Dadurch wird das Bewusstsein über grundlegende übersetzungswissenschaftliche Probleme und allgemein über die Arbeit der am Strafverfahren beteiligten Dolmetscher gefördert. Angesichts der Gewährleistung der Rechtssicherheit ist auch zu hoffen, dass sich die Forderung nach dem Einsatz qualifizierter Dolmetscher innerhalb der Behörden verbreitet. Eine weitere Stärke der Arbeit von Kranjčić liegt darin, dass sie die Tatsache unterstreicht, die insbesondere im Rahmen der Wissenschaftsdisziplin Rechtslinguistik hervorgehoben wird: Rechtswissenschaftliche und linguistische Fachkenntnisse ergänzen sich gegenseitig und können als Wissenssynthese zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit von Juristen und Linguisten beitragen.

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Angesichts der Tatsache, dass die weitere Europäisierung des Strafrechts nicht aufzuhalten ist, bleibt die Zusammenarbeit mit Übersetzern und Dolmetschern auch in Zukunft ein fester Bestandteil des juristischen Alltags. Zur Erlangung detaillierterer Erkenntnisse über das Fachgebiet sind noch tiefergehende Untersuchungen nötig. Für die künftige rechtswissenschaftliche, übersetzungswissenschaftliche und rechtslinguistische Forschung bleibt eine Fülle von Fragen zu erarbeiten, die unter anderem mit den Anforderungen an die sprachliche, translatorische und fachliche Qualifikation der im Strafverfahren eingesetzten Dolmetscher und Übersetzer zusammenhängen. Insbesondere der Umfang der Verantwortung des Dolmetschers ‒ u. a. bezüglich der Erläuterung fachlicher Termini dem Laien gegenüber oder der Evaluierung der Plausibilität von Aussagen eines Verdächtigen für das Gericht ‒ muss noch näher untersucht werden. Erwünscht wären außerdem vergleichende rechtslinguistische Studien, die mehrere Rechtssprachen mit einbeziehen, denn nur mit Hilfe kontrastiven Wissens können konkrete Hilfsmittel wie Fachwörterbücher oder terminologische Glossare geschaffen und auf den neuesten Stand gehalten werden. Immerhin ist der Stein ins Rollen gebracht; die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit von Linguisten und Juristen auf dem Gebiet des Strafrechts ist mehr als deutlich geworden.

 


Christian Kranjčić
„… dass er treu und gewissenhaft übertragen werde.“ Zum Dolmetschen im Strafverfahren.
[Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht; 70]
Tübingen: Mohr Siebeck Verlag 2010. ISBN 978-3-16-150274-3


 

Einzelnachweise

1 Die Konferenzmaterialien befinden sich auf der Homepage von EULITA; http://eulita.eu/conference-programme [05.07.2011].

2 Pressemitteilung IP/10/1305 vom 8. Oktober 2010. Quelle im Internet: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do? reference=IP/10/1305&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en [05.07.2011].

3 Pressemitteilung 20100615IPR76133 vom 16. Juni 2010. Quelle im Internet: http://www.europarl.europa.eu/de/pressroom/content/20100615IPR76133 [05.07.2011]

4 Die Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren. Quelle im Internet: http://eur- lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:280:0001:0007:de:PDF [05.07.2011].

5 So z. B. in einem jüngsten Beitrag "Tulkkipula on päästänyt amatöörit ääneen oikeudessa" (Titel auf Deutsch übersetzt Im Gericht werden Laien herangezogen wegen Mangel an qualifizierten Gerichtsdolmetschern) in der finnischen Tageszeitung Aamulehti vom 20. Juli 2010.

6 Auch in Finnland ist das Thema Gerichtsdolmetschen (fin. oikeustulkkaus) - d. h. Dolmetschen vor Gericht und für die Ermittlungsbehörden - kaum untersucht worden. In den wenigen, vorwiegend übersetzungswissenschaftlich fundierten Magisterarbeiten und Dissertationen, die sich damit beschäftigen, sind als Schlussfolgerung Verbesserungsvorschläge vor allem bezüglich der Ausbildung von Dolmetschern sowie angesichts der Zusammenarbeit von Juristen und Linguisten vorgetragen worden. So in dem Bericht "Oikeustulkkauksen selvityshanke, Asiantuntijaryhmän raportti" einer Sachverständigengruppe über das Gerichtsdolmetschen in Finnland (2008), S. 23 f. Quelle im Internet: http://www.kaj.fi/files/104/oikeustulkkauksen_raportti_13.6.08.pdf [05.07.2011].

7 Auf ähnliche Probleme und Einstellungen den Dolmetschern gegenüber in Finnland verweist Tuija KINNUNEN in ihrem übersetzungswissenschaftlich fundierten Artikel "Agency, Activity and Court Interpreting" in: Tuija KINNUNEN und Kaisa KOSKINEN (Hrsg.): Translators’ Agency, S. 126–163. Tampere Studies in Language, Translation and Culture. Series B4. Tampere University Press 2010. Quelle im Internet: http://tampub.uta.fi/tup/978-951-44-8082-9.pdf [05.07.2011].

8 Im Rahmen der relativ jungen Wissenschaftsdisziplin Rechtslinguistik wird die Rechtssprache, ihre Eigenschaften und ihr Gebrauch mit Hilfe von sprachwissenschaftlichen Methoden untersucht. Weiterführend z. B. Heikki E. S. MATTILA: Comparative Legal Linguistics, Ashgate Publishing 2006; Marcus GALDIA: Legal Linguistics, Frankfurt: Peter Lang 2009.